Standardregistrierung

Wie erhält die Stiftung Krebsregister die Krebsdiagnosen ?

Welche Fälle gilt es zu registrieren ?
Fälle, bei denen eine onkologische multidisziplinäre Konsultation (OMK) Pflicht ist

 Vorwiegende Unvollständigkeit der Registrierung für Krebsfälle, die nicht in einer OMK besprochen werden

 

Gemäß dem Gesundheitsgesetz vom 13. Dezember 2006, und dem königlichen Erlass bezüglich den Normen hinsichtlich der onkologischen Pflege- und Grundpflegeprogramme, muss jede Krebserstdiagnose, ob in einer OMK besprochen oder nicht, mittels eines Standardregistrierungsformulars, entsprechend den im Monitor definierten Richtlinien vom 14. Oktober 2010, registriert werden.


Dieses Standardregistrierungsformular muss den Vertrauensärzten zugesandt werden, auch wenn der Fall nicht in einer OMK besprochen wurde.

 
Zum jetzigen Zeitpunkt sind zwei verschiedene Standardregistrierungsformulare in Umlauf:
Das Formular zur Registrierung einer Krebserstdiagnose und das Formular zur Registrierung eines Krankheitsverlaufes (Follow-up).

Achtung: Falls eine Erstdiagnose bei einem Patienten mehrmals in einer OMK besprochen wird (zum Beispiel vor und nach einer Operation), muss in beiden Fällen das Formular zur Registrierung einer Krebserstdiagnose ausgefüllt werden.

 
Das Follow-up Registrierungsformular wird nur ausgefüllt, im Falle des Fortschreitens der Krankheit ; sei es ein Rückfall (Rezidiv) oder die Diagnose von Metastasen.

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Wie erhält die Stiftung Krebsregister die Krebsdiagnosen ?

  • Krankenkassen, die die Registrierungen in gedruckter Form dem Krebsregister weiterleiten
  • Krankenhäuser:
    1. Mitarbeiter der Datenregistrierung: diese vervollständigen das Standardregistrierungsformular für Erstdiagnosen oder Follow-ups mittels einer Online-Anwendung: das WBCR-Modul
    2. Gesicherte CD-ROMs auf denen die Daten dem angeforderten Format entsprechen
    3. sFTP: die gesicherte Datenübertragung über die Internetseite des Krebsregisters. Diesbezüglich finden Sie ausführliche Information im Benutzerhandbuch. Das Klicken auf die grüne Schaltfläche in der rechten Spalte dieser Seite gibt Ihnen einfachen Zugang zur Anwendung.
  • Pathologen, deren Protokolle die histologischen Diagnosen der Krebsfälle begleiten

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Welche Fälle gilt es zu registrieren ?

 

  • Alle malignen (bösartigen) Tumore
  • Alle hämatologischen Tumore (inklusive der myelodysplastischen Syndrome (MDS) und der myeloproliferativen Erkrankungen)
  • Alle Tumore des zentralen Nervensystems (benigne (gutartige), maligne (bösartige), borderline (grenzfällige))
  • Die urothelialen Tumore (mit geringem Bösartigkeitspotential , in situ und invasiv)
  • Eierstöcke Tumore (borderline und malignen)

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Fälle, bei denen eine onkologische multidisziplinäre Konsultation (OMK) notwendig ist

  • Wenn keine onkologische Behandlung definiert ist, oder diese sich von den im onkologischen Handbuch des Krankenhauses geschilderten Behandlungsweisen abweicht
  • Wenn der Gebrauch eines chemotherapeutischen Medikamentes zu einer OMK-Registrierung gebunden ist
  • Falls es angebracht ist, eine selbe Körperregion in einem Zeitraum von 12 Monaten nach dem Beginn der ersten Bestrahlungsserie erneut zu bestrahlen.

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Vorwiegende Unvollständigkeit der Registrierung für Krebsfälle, die größtenteils nicht in einer OMK besprochen werden

Keine histologische Diagnose

Tumore, für die eine Biopsie oft nur schwierig durchzuführen ist.
Beispiel: Tumore der Gallengänge, der Bauchspeicheldrüse (Pankreas), der Lunge und des Gehirns (Diagnose oftmals exklusiv durch Bildgebungsverfahren gestellt)

Tod des Patienten vor der histologischen Befundung

Der Patient verweigert eine Biopsie.

„Ältere" Krebsfälle, deren Existenz erst durch die Anamnese erfahren wird: Es ist wichtig die Datenbank mit diesen Fällen zu vervollständigen im Hinblick auf eventuelle Rückfälle/Metastasen und deren Follow-up-Registrierungen.

Der Arzt wünscht keine Besprechung in OMK

Tod kurz nach der Diagnosestellung
Tod kurz nach dem Beginn der Behandlung (zum Beispiel nach einer onkologischen Intervention)

Verweigerung des Patienten einer Diagnosestellung/Behandlung

Krebsfälle, bei denen eine palliative/abwartende Verhaltensweise einzunehmen ist: Prostatakarzinom, Lymphom, sehr alte Menschen, ...

Krebsfälle, bei denen die Vorgehensweise notwendig ist und außer Frage steht und somit jede multidisziplinäre Diskussion überflüssig wäre

Laut Gesetz, keine Indikation für eine OMK

Einfache Spinalzellkarzinome (die Basalzellkarzinome müssen nicht von den Pflegeprogrammen registriert werden ; eine pathologische Berichterstattung genügt).

 


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